Hauptsacht. 1805: Womit zu dem diesjährigen Examen der Brandenburgischen Gymnasiasten und neustädtischen Bürgerschüler ... so wie zu der öffentlichen Prüfung der altstädtischen Schüler ... freundschaftlich einladet
Hauptsacht. 1806: Womit zu dem öffentlichen Examen der Brandenburgischen Gymnasiasten und neustädtischen Schüler ....so wie zu der Prüfung der altstädtischen Schüler, welche in der altstädtischen Bürgerschule ...veranstaltet werden soll ... freundschaftlich einladet
Hauptsacht.1808: Womit zu dem öffentlichen Examen, welches auf dem vereinigten Alt- und Neustädtischen Gymnasium ... veranstaltet werden soll, so wie zu der Prüfung der Altstädtischen Bürgerschüler, welche ...geschehen soll
Hauptsacht. 1811: Womit zu dem diesjährigen öffentlichen Examen der Brandenburgischen Gymnasiasten und Neustädtischen Bürgerschüler, welches ...veranstaltet werden soll, so wie zu der öffentlichen Prüfung der Altstädtischen Bürgerschüler, welche... geschehen wird
Hauptsacht. 1812: Womit zu dem öffentlichen Examen, welches auf dem Solennitätensaale des Gymnasiums ... und zu der öffentlichen Prüfung der Altst.Schüler, welche ...veranstaltet werden soll
Hauptsacht. 1815: Womit zu dem öffentlichen Examen, welches im Brandenburgischen Gymnasium ... gehalten werden soll, sowie zu der Prüfung der Altstädtischen Schüler ... ehrerbietigst, gehorsamst und ergebenst einladet